Vorwort
Diese Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den beiden vorne genannten Parteien Kunde/Betrieb. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich mit den AGB’s einverstanden.
Der Auftraggeber versichert berechtigt zu sein, die angeführten Arbeiten vergeben zu dürfen.
Der Auftragnehmer versichert alle Arbeiten als Betrieb auszuführen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Stand 2008. Änderungen bzw. Erweiterungen zu einzelnen Leistungen können jederzeit im Internet unter www.Malermeister-Kahl.de bzw. in den Geschäftsräumen zu normalen Geschäftszeiten nach vorheriger Ankündigung eingesehen werden.
Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragsnehmers. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass gelieferte Ware vom Auftragnehmer mitgenommen oder entnommen werden kann. Auch bereits montierte Ware, die ohne Schäden entnommen werden kann, kann demontiert und entnommen werden. Sollten Waren an Dritte weitergegeben oder übergeben werden, so bleibt der Eigentumsvorbehalt gegenüber den Dritten weiter bestehen.
Alle Arbeiten werden lt. technischen Richtlinien des Bundesausschusses für Farbe und Sachwertschutz bzw. nach Vorgaben der Hersteller (aktueller Stand) ausgeführt. Diese liegen bei dem Auftragnehmer aus und können jederzeit innerhalb der normalen Geschäftszeiten eingesehen werden. Abweichungen hierüber bedürfen der Schriftform.
Wasser- und Stromanschluss, sowie WC / Toiletten werden immer bauseitig kostenlos gestellt und sind jederzeit zugänglich zu halten.
Alle Arbeiten sollen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Um die Bauabwicklung zu gewährleisten, werden Arbeiten die im Angebot nicht berücksichtigt aber notwendig sind, ohne schriftliche Anforderung und im Stundenverrechnungssatz erbracht. Lediglich Arbeiten, die den Gesamtaufwand um 15 % übersteigen, bedürfen der neuerlichen Auftragsvergabe.
Der Auftragnehmer übernimmt für seine Arbeiten die nach BGB vorgeschriebene Gewährleistung. Andere Gewährleistungen müssen schriftlich vereinbart werden.
Der Auftragnehmer lehnt jegliche Gewährleistungsübernahme für vorleistende Gewerke ab. Der Auftragnehmer ist lediglich verpflichtet einen Tragfähigkeitstest zu leisten. Die Tragfähigkeit ist sodann gesondert herzustellen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer vor Ausführung schriftlich mitzuteilen, ob der Untergrund eine spezielle Bearbeitung oder Behandlung erfordert und/oder ob die Beschichtung /der Belag eine besondere Funktion erfüllen soll. Bei einer Unterlassung werden daraus entstehende Kosten bzw. Gewährleistungen abgelehnt.
Der Auftraggeber kann keine Garantien, Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche an Dritte abtreten oder übertragen. Sollte die Absicht bestehen, so ist dieses ausdrücklich vor Auftragsbeginn schriftlich mitzuteilen.
Bei höherer Gewalt, wie Wetter, Streik oder ähnliches kann der Auftragnehmer alle Leistungen einstellen. Hierbei kann er nicht für Schäden, die daraus entstehen, haftbar gemacht werden.
Der Auftrag muss vor Beginn schriftlich bestätigt werden. Auftragsgegenstand ist somit das Angebot.
Mengenangaben im Angebote sind Schätzwerte. Alle Arbeiten werden nach tatsächlichem Aufmass nach DIN 18363 für Malerarbeiten und nach DIN 18366 für Bodenbeläge erfasst und berechnet soweit keine Pauschalpreise eingesetzt sind. Für andere Gewerke zählen die entsprechenden DIN Vorschriften bzw. werden im Stundenverrechnungssatz erbracht und berechnet.
Es können auf jede Leistung und Lieferung An- bzw. Abschlagszahlungen oder vollständige Zahlung verlangt werden. Diese sind entweder in Bar, Barscheck oder binnen 5 Werktagen per Überweisung fällig. Der Auftragnehmer kann bis zur Begleichung der Zahlung die Arbeiten einstellen.
Ansonsten sind alle Rechnungen binnen 10 Werktagen ohne Abzug fällig.
Jeder Auftrag ist für sich separat. Eine Aufrechnung oder Verrechnung mit anderen Aufträgen oder Forderungen ist nicht möglich. Es wird generell kein Rückbehalt vereinbart. Rückbehalte können nur geltend gemacht werden, wenn diese schriftlich vereinbart wurden und betreffen nur jeweils die entsprechenden Positionen oder Ausführungen. Gegen Schäden ist der Auftragnehmer versichert. Schäden müssen schriftlich angemeldet werden und beinhalten kein Zurückbehaltungsrecht.
Es wird die Schriftform vereinbart. Hiervon kann abgewichen werden, wenn der Auftraggeber nicht ständig vor Ort ist und der Arbeitsfortschritt ggf. unterbrochen werden muss. Ansonsten wurden keine mündlichen Vereinbarungen getroffen. Änderungen oder Abweichungen der Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Bei Unstimmigkeiten wird beidseitig vereinbart, einen freien und neutralen Sachverständigen zu beauftragen, der zu vermitteln versucht. Dieser Sachverständige kann über die Handwerkskammer oder ein Gericht bestellt werden. Es gelten generell die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB der Bundesrepublik Deutschland. Eine Abweichung hiervon bedarf der Schriftform. Gerichtsstand ist Osterholz-Scharmbeck, Bundesrepublik Deutschland.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Malermeister Olaf Kahl
Buschhausener Straße 39
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon 04791 – 1 41 86
Telefax 04791 – 1 41 87
www.Malermeister-Kahl.de
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